Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zählt die Wirtschaftsprüfung zu den zentralen Stärken unserer Kanzlei. Die freiwillige wie auch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Standards bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus führen wir prüferische Durchsichten sowie Sonderprüfungen aller Art durch.
Wir wissen, wie wichtig ein verlässliches und transparentes Zahlenwerk für unternehmerische Entscheidungen ist. Deshalb richten wir unseren Prüfungsansatz konsequent an Ihren Bedürfnissen aus.
Kennzeichnend für unsere Arbeitsweise:
Unser Ziel: eine effiziente Prüfung, die Ihr Unternehmen so wenig wie möglich belastet und gleichzeitig echten Mehrwert schafft.
Auch für unsere international tätigen Mandate führen wir Konzernabschlussprüfungen nach nationalen oder internationalen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen durch. Die grenzüberschreitende Organisation von Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen – vom Verfassen der Instructions an die ausländischen Prüfer bis hin zur Verarbeitung der eingehenden Reporting Packages – sind für uns selbstverständliche Themen.
Natürlich ist für uns die Verwendung moderner digitaler Prüfungswerkzeuge bei unseren Prüfungen selbstverständlich. Die Qualitätskontrollprüfung gemäß § 57 a WPO („Peer Review“) wird erstmalig im Jahr 2026 abgelegt.
Es ist kennzeichnend für unsere Gesellschaft, dass wir Wert auf die Erfahrung unserer Prüfungsteams legen. Dies äußert sich darin, dass bei laufenden Prüfungen grundsätzlich immer einer unserer Wirtschaftsprüfer vor Ort ist. Dadurch werden viele Fragen schon innerhalb der Prüfungsteams geklärt, Abstimmungszeiten vermieden und Entscheidungsprozesse beschleunigt. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, unsere Mandanten mit der Prüfung so wenig wie möglich zu belasten.